Kreis Höxter (red). Ein Sturz, ein Unfall, eine Krankheit oder einfach das Alter: Es kann ganz plötzlich passieren oder schleichend, dass man selbst nichts mehr entscheiden kann. Wie möchte man bei schwerer Krankheit behandelt und gepflegt werden? Sollen alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden? Welche Untersuchungen und Therapien sind gewünscht, welche nicht? Mit einer Patientenverfügung können alle Menschen ab 18 für solche Fälle vorsorgen. Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps, wie eine Patientenverfügung rechtssicher verfasst wird und welche Aspekte darin wichtig sind.

Was ist eine Patientenverfügung?

Für eine medizinische Maßnahme ist immer die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Für den Fall, dass man diese selbst nicht geben kann, kann man seinen Willen vorab in einer Patientenverfügung festlegen. Hier bestimmt man, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen gewünscht sind und welche nicht. Das entlastet die Angehörigen, die sonst vielleicht mühsam den möglichen Willen ermitteln und gegenüber Ärzt:innen vertreten müssen. Mit einer Patientenverfügung kann jede:r sich auf Fälle schwerer Krankheit oder die Folgen eines Unfalls vorbereiten und die eigenen Wünsche formulieren. Möglich ist das ab 18 Jahren.

Form und Aufbewahrung:

Angehörige müssen vor allem wissen, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo sie zu finden ist. Eine Ablage in einem persönlichen Ordner, zu dem Angehörige Zugang haben, reicht aus. Ein Gang zum Notar ist nicht nötig. Ärzt:innen sind allerdings darauf angewiesen, dass aus der Patientenverfügung genau hervorgeht, welchen medizinischen Maßnahmen zugestimmt und welche abgelehnt wurden. Sie müssen sicher sein, welche Maßnahme die Patientin oder der Patient in der aktuellen Situation gewollt hätte. Wichtig sind Datum und Unterschrift. Ideal ist es, den Text selbst regelmäßig zu prüfen, ob alles noch gilt und dies mit erneuter Unterschrift und Datum zu dokumentieren. Genauere Erklärungen können handschriftlich nachtragen werden.

Welche Szenarien sollten abgedeckt sein?

Die Verfügung sollte typische Situationen abdecken, in denen eine eigenständige Entscheidung und Willensäußerung nicht mehr möglich ist. Also etwa im Sterbeprozess, bei Hirnschädigungen, Koma, Demenz oder einer unheilbaren Krankheit im Endstadium. Soll dann das Leben mit allen Mitteln verlängert werden? Gibt es bestimmte Maßnahmen, die ausdrücklich gewünscht oder abgelehnt werden? Wann sollen starke Schmerzen gelindert oder Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, wann eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung eingestellt werden? Außerdem ist eine Person zu benennen, die die Patientenverfügung in der Situation mit dem ärztlichen Personal bespricht. Am Ende können auch weitere Wünsche geäußert werden, beispielsweise zu der Frage, an welchem Ort man sterben will.

Wichtig ist die persönliche Motivation

Trotz einer Patientenverfügung können Unklarheiten auftreten, vielleicht auch unter Verwandten. Es ist daher empfehlenswert, eigene Vorstellungen und Wünsche in Gesprächen nahestehenden Personen mitzuteilen. Sehr hilfreich ist es außerdem, die persönliche Motivation zu schildern, eigene Moralvorstellungen, religiöse Ansichten oder Erfahrungen aus dem Familien- oder Freundeskreis. All das kann schriftlich festgehalten und an die Patientenverfügung geheftet werden. Auch daraus können Ärzt:innen und Nahestehende ermitteln, welche Maßnahme den Wünschen entspricht.

Weiterführende Infos und Links:

Patientenverfügung online erstellen:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/patientenverfuegung-online

Die Verbraucherzentrale NRW bietet dazu Online-Veranstaltungen an (Seminar am 18. Januar 2024 von 16 bis 17 Uhr):

https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/online/veranstaltungen/51458