Brakel (red). Die Stadt Brakel teilt mit, dass für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 geboren sind, die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 1. August 2019 beginnt. Damit sind die Eltern der dann schulpflichtigen Kinder verpflichtet ihre Kinder in einer Grundschule anzumelden. Die Termine zur Anmeldung sind gestaffelt, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Mögliche Termine  sind Montag, 1. Oktober, Dienstag, 2. Oktober, Donnerstag, 4. Oktober,  Montag, 8. Oktober und Freitag, 12. Oktober, jeweils von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. Die Anmeldungen werden am Hauptstandort der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule (Hauptstandort Brakel/Teilstandort Hembsen) entgegengenommen.

Weiterhin teilt die Stadt Brakel auf ihrer Homepage mit, dass die Anmeldetermine sind aus organisatorischen Gründen gestaffeltseien, um weitestgehend lange Wartezeiten bei der Anmeldung zu vermeiden. Die Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern werden gebeten, ihre Kinder an der Grundschule anzumelden. Die Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden und melderechtlich erfasst sind, erhalten eine gesonderte Benachrichtigung über ihren Anmeldetermin.

Die Erziehungsberechtigten, deren Kind eine besondere Förderung benötigt, sollten frühzeitig mit der für das Kind zuständigen Grundschulleitung sprechen. Dort werden Informationen über den Besuch einer Förderschule oder den Gemeinsamen Unterricht gegeben. Für alle Schulanfänger besteht die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung. Der Termin wird den Eltern unmittelbar bei der Anmeldung mitgeteilt. Die Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2013 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen (Schulfähigkeit). Die vorzeitige Schulaufnahme ist bei der Schulleitung der Grundschule zu beantragen, die unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens über den Antrag entscheidet (§35 Abs.2 Schulgesetz NRW).