Kreis Höxter (red). Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen – schließlich muss die medizinische Versorgung sichergestellt werden. Allerdings müssen Patienten einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit Zoll oder Polizei kommt. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises Höxter vor dem Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen hin.

„Patienten, die auf die Einnahme ärztlich verschriebener Betäubungsmittel angewiesen sind, sollten eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mitführen, die vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss“, erläutert Dr. Ronald Woltering, Leitender Medizinaldirektor des Kreises Höxter. Für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens gibt es ein einheitliches Formular, das in folgenden Ländern anerkannt wird: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums sollte sich der Patient vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen. Für diese Bescheinigung gibt es ebenfalls ein Muster, das allerdings nicht international abgestimmt ist.

Daher sollte sich der Reisende vor Reiseantritt bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung über die Rechtslage im Ziel- oder Transitland informieren. Das gilt insbesondere für Substitutionspatienten. Einige Länder beschränken die Mitnahme von Betäubungsmittel oder verbieten sie sogar generell. Auch diese ärztliche Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Die Beglaubigung ist kostenlos.

Das Gesundheitsamt rät Betroffenen, ihren Hausarzt zu fragen, ob er ein Muster der jeweils benötigten Bescheinigung vorliegen hat. Für die Beglaubigung der Bescheinigung ist es ratsam, einen Termin mit dem Gesundheitsamt zu vereinbaren unter der Telefonnummer 05271/965-2222. Außerdem muss neben der vom Arzt ausgestellten Bescheinigung das Original der ärztlichen Verschreibung (Rezept) des Betäubungsmittels mitgebracht werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite des Kreises Höxter. Dort werden auch die benötigten Formulare zum Download angeboten: www.kreis-hoexter.de/3767