Bad Driburg (red). Die Marcus Klinik in Bad Driburg mit 308 Betten war am 09. April 2020 mit einem unbefristeten Aufnahmestopp versehen worden, nachdem dort ein Patient positiv auf den Covid-19 Virus getestet worden war. Dagegen hatten die Gräflichen Kliniken Rechtsmittel eingelegt. Dem Eilantrag der Gräflichen Kliniken wurde am Mittwoch, den 22.04.2020, durch das Verwaltungsgericht in Minden stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, was einem faktischen Ende des Aufnahmestopps gleichkommt.

„Die Anordnung des Aufnahmestopps der Stadt Bad Driburg erweist sich nach summarischer Prüfung der Sachund Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als offensichtlich rechtswidrig,“ erklärt Marko Schwartz, Geschäftsführer der Gräflichen Kliniken Bad Driburg. „Die Anordnung war ermessenfehlerhaft. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass die Stadt nicht hinreichend geprüft hat, ob mildere aber gleich wirksame Maßnahmen hätten ergriffen werden können.“ Die endgültige Entscheidung über die Klage steht noch aus. Schwartz fügt hinzu, dass eine etwaige Beschwerde der Stadt Bad Driburg zum Oberverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung hat.

Gute Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt

Bei der Auswahl des Mittels betont Schwartz, gelte immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Der Bescheid habe hier den Eindruck erweckt, dass sich die Stadt Bad Driburg mit dem Sachverhalt und der angeordneten Maßnahme nicht hinreichend auseinandergesetzt habe. Ansonsten sei die Zusammenarbeit mit dem Kreis Höxter gut. „Wir arbeiten in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und Dr. Woltering als Fachbereichsleiter Gesundheits- und Veterinärwesen zusammen“, so Marko Schwartz. „Bisher gab es keine Beanstandungen. Im Gegenteil, die Klinikmitarbeiter wurden für ihre schnelle Reaktion, gute Arbeitsweise und sehr hohe Hygienestandards gelobt.“

„Wer zahlt die Rechnung?“

Für Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff, Inhaber der gleichnamigen Unternehmensgruppe zu der die Gräflichen Kliniken gehören, ist der voreilige Bescheid des Ordnungsamtes der Stadt Bad Driburg ein weiteres Glied in einer Reihe von Fehlentscheidungen Seitens der Stadt zu Lasten der Bürger. „In diesem Fall ist uns ein Schaden von über einer halben Million Euro entstanden. Und das, weil ohne weitere Ermessungsprüfung voreilig eine Ordnungsverfügung erlassen wurde,“ so Graf Oeynhausen, der für den dadurch entstandenen Schaden Schadensersatz durch das Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg fordern will. Erneut sei insgesamt für Bad Driburg ein großer Schaden als gesundheitstouristischer Standort entstanden. „Der Steuerzahlen muss es wieder richten. Die Stadt wäre gut beraten, die Auswahl ihrer Berater zu prüfen.“

Gleichzeitig sei das Vorgehen auch Beweis für das Versagen der Politik. „Die Maßnahmen in der Corona-Krise haben ein ganzes Land lahm gelegt. Die Kliniken können durchaus mit der Situation umgehen – auch ohne drastische Eingriffe durch den Staat.“

Zusatzinformationen

Zu den Gräflichen Kliniken Bad Driburg gehören die Caspar Heinrich Klinik, die Marcus Klinik sowie die Park Klinik in Bad Hermannsborn. Alle drei Gräflichen Kliniken in Bad Driburg haben als Vorsorge- und Rehabilitationskliniken auf Grundlage des Covid-19- Krankenhausentlastungsgesetzes seit dem 3. April 2020 jeweils den Status eines Krankenhauses erhalten. Eine vierte Klinik existiert in Thüringen mit der Moritz Klink in Bad Klosterlausnitz.

Foto: Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff GmbH & Co. KG Holding