Kreis Höxter (red). Der Kreis Höxter leistet – ebenso wie auch andere ländliche Regionen – einen enormen Beitrag zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, etwa durch Windkraft, Photovoltaik, Biomasse oder Wasserkraft. „Die Umsetzungsmaßnahmen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien stellen uns jedoch immer wieder vor große Herausforderungen“, schreiben Landrat Michael Stickeln und die Bürgermeister der zehn Städte im Kreis Höxter in einem Brief an die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, Ina Scharrenbach. Ihre Forderung: Der ländliche Raum muss für diesen Beitrag zur Energiewende einen fairen finanziellen Ausgleich erfahren.

Bereits im Februar 2022 hatte sich Landrat Michael Stickeln vor dem Hintergrund der Potenzialstudie Windenergie NRW, laut der der Kreis Höxter beim möglichen Ausbau besonders belastet wäre, an die NRW-Ministerin gewandt und einen entsprechenden Ausgleich gefordert. „Wir möchten die Forderung nun noch einmal geschlossen bekräftigen und hoffen, damit in Düsseldorf Gehör zu finden“, sagt Steinheims Bürgermeister Carsten Torke als Sprecher der Bürgermeister im Kreis Höxter.

Gemeinsam machen Landrat und Bürgermeister die NRW-Ministerin darauf aufmerksam, dass der Kreis Höxter seit Jahren eine Vorreiterrolle in der Energiewende einnimmt. „Bei uns liegt der Anteil erneuerbarer Energien schon heute bei 93 Prozent des Gesamtstromverbrauchs. Wir liegen damit bereits jetzt deutlich vor den Zielen von Bund und Land, die bei der Energiewende bis 2030 erreicht werden sollen. Laut Ampel-Koalitionsvertrag soll insgesamt 80 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland bis 2030 durch erneuerbare Energien gedeckt werden“, so Landrat Michael Stickeln. „Darauf können die Menschen im Kreis Höxter stolz sein. Aber es kann nicht sein, dass der ländliche Raum allein das Zugpferd der Energiewende seien soll und dafür keinen – zumindest finanziellen – Ausgleich erhält.“

Konkret schlägt er gemeinsam mit den Bürgermeistern vor, die energiepolitischen Leistungen des ländlichen Raums bei der Festlegung der finanzkraftunabhängigen Pauschalen oder durch eine Modifizierung bei den Sonderbedarfszuweisungen zu berücksichtigen. Auch die Einführung eines neuen Gewichtungsfaktors bei der Bedarfsfeststellung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz komme in Betracht.

Von NRW-Ministerin Scharrenbach erhoffen sich Landrat und Bürgermeister, dass sie proaktiv in die Debatte um den Finanzausgleich einsteige, damit das Land die Leistungen der Gemeinden im ländlichen Raum bei der Energiewende anerkenne.