Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 04. Februar 2026 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Bad Driburg (red). Beim Hantieren mit einer Druckgaspistole ist ein Schüler in Bad Driburg leicht verletzt worden. Ein Mitschüler hatte diese am Dienstag, 27.01.2026, mit sich geführt und sie ihm außerhalb des Schulgeländes zeigen wollen. Dabei löste sich ein Schuss, der zu den leichten Verletzungen führte.

Die Polizei wurde am Donnerstag, 29.01.2026, über den Vorfall informiert und hat daraufhin die Ermittlungen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Die Druckgaspistole wurde sichergestellt.

Der genaue Hergang, insbesondere wie sich der Schuss aus der Waffe gelöst hat, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen, die in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Paderborn geführt werden. Geprüft wird außerdem ein möglicher Verstoß gegen das Waffengesetz.

Darüberhinausgehende Auskünfte können nicht erteilt werden, weil es sich bei dem Beschuldigten um einen Jugendlichen handelt, dessen Persönlichkeitsrechte besonders zu schützen sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LPresseG NRW).

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/HR_10-11-25_Eckfeld_Anzeige2.jpg#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/HR_10-11-25_Eckfeld_Anzeige2.jpg?width=1229&height=1063