Bad Driburg (red). Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat am 19. und 28. Oktober zwei Anklagen gegen einen 40-Jährigen aus Bad Driburg erhoben. Dem Mann wird nach dem Ergebnis der Ermittlungen vorgeworfen, am 7. Juli in Bad Driburg früh morgens einen Mann vor dessen Haustür beraubt zu haben, indem er unter Androhung von Gewalt 15 Euro Bargeld aus dem Portemonnaie des Opfers nahm. Einen Tag später brach er in die im Erdgeschoss seines Opfers gelegene Wohnung ein und entwendete dort eine Playstation sowie zwei Notebooks. Als der Geschädigte in Begleitung eines Bekannten am selben Abend auf den Angeschuldigten traf, der das Diebesgut bei sich führte, kam es zu einer Auseinandersetzung, in der der Angeschuldigte den Geschädigten mit einem Messer bedrohte, aber letztlich flüchtete.
Mit der weiteren Anklage wird dem Mann nach den Ermittlungen vorgeworfen, am 18. August nachts in Bad Driburg in einen Getränkemarkt eingebrochen zu sein und Waren im Wert von 1.000 Euro entwendet zu haben. In der vergangenen Woche erließ das Amtsgericht Höxter auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen dieser Vorfälle Haftbefehl gegen den Mann, den die Polizei in Bad Driburg in der vergangenen Woche auf frischer Tat ertappen und festnehmen konnte.
Der Haftbefehl wurde dem Tatverdächtigen am Mittwoch, 11. November, vor Gericht verkündet, unmittelbar danach musste er die Untersuchungshaft antreten. Die Staatsanwaltschaft Paderborn und die Ermittler der Kreispolizeibehörde Höxter sind aktuell dabei, weitere verschiedene Verfahren zusammenzutragen, die noch gegen ihn anhängig sind. Dabei handelt es sich um zahlreiche Taten, die der 40-Jährige allein in diesem Jahr begangen haben soll. Darunter mehrere Fälle von Ladendiebstahl, Einbrüche in Büro- und Geschäftsräume, und auch ein Fall von Diebstahl mit Waffen.
Vor allem Geschäfte, Gaststätten und Getränkemärkte im Stadtgebiet von Bad Driburg sowie Büroräume von Autohäusern und Werkstätten waren offenbar das bevorzugte Ziel des Einbrechers. In einigen Fällen blieb es bei erfolglosen Einbruchversuchen, bei denen allerdings Sachschaden entstand. In anderen Fällen wurden zum Teil große Mengen Zigaretten, Bargeld, Alkohol, Gegenstände oder auch Kfz-Kennzeichen entwendet. Die Ermittlungen sind insoweit noch nicht abgeschlossen, eine Tatbeteiligung an weiteren Einbrüchen in Gaststätten und Geschäften wird aktuell geprüft.