Beverungen (red). Als ein 21-jähriger Autofahrer in einer Kurve bei Beverungen-Jakobsberg einen Unfall verursachte, flüchtete er zunächst von der Unfallstelle. Dass er durch den Aufprall ein Kennzeichen verlor und eine Ölspur hinter sich herzog, hatte er offenbar nicht bemerkt. Dennoch stellte er sich einige Zeit später selbst der Polizei. Allerdings stand er dabei immer noch unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, so dass er seinen Führerschein erstmal abgeben musste.
Der Unfall hatte sich am Mittwoch, 16. November, gegen 16.20 Uhr auf der L828 zwischen der Ortschaft Jakobsberg und Beverungen ereignet. Der aus Hofgeismar stammende 21-Jährige war in Richtung Beverungen unterwegs, hatte sein Fahrzeug offenbar noch kurz vor der Kurve beschleunigt und war dann im Kurvenbereich nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Dabei rammte er zwei Leitpfosten und zwei Hinweistafeln, wobei eine Tafel samt Betonfuß aus dem Boden gerissen wurde.
Obwohl er durch den Unfall den Unterboden seines Autos beschädigte, setzte er anschließend seine Fahrt fort. Dadurch verursachte er zunächst eine längere Ölspur, welche sich im Einmündungsbereich zur B 241 allmählich verflüchtigte.
Im Stadtgebiet von Beverungen musste er das Auto schließlich stehen lassen, durch das verlorene Öl hatte der Motor gestreikt.
Unterdessen nahm die Polizei bereits ihre Ermittlungen an der Unfallstelle und der Anschrift des Fahrzeughalters auf. Nach einiger Zeit meldete sich dann der Unfallverursacher aus eigenen Stücken bei der Polizei und räumte seine Unfallbeteiligung ein. Da er im Gespräch mit den Beamten noch spürbar unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stand, wurden ihm Blutproben entnommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwalt wurde zudem der Führerschein sichergestellt.
Zur Beseitigung der Ölspur musste neben der Feuerwehr eine Spezialfirma aus dem Kreis Gütersloh hinzugezogen werden. Aufgrund der anfallenden Arbeiten war die Strecke für acht Stunden vollgesperrt.
Die Polizei schätzt den Gesamtschaden im mittleren vierstelligen Euro-Bereich. Die Kosten für die Reinigungsarbeiten sind hierbei nicht eingeschlossen.