Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Deshalb weist der Kreis Höxter darauf hin, dass nach wie vor der Schutz vor dem Coronavirus im Mittelpunkt steht. „Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen“, sagt der Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter, Dr. Ronald Woltering, und rät den Eltern, ihre Kinder im Zweifelsfall zu Hause zu lassen. 

Sollten entsprechende Symptome vorliegen, sei eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. „Das immer noch zu hohe Infektionsgeschehen in Verbindung mit dem Auftreten neuer Virusmutationen erfordert von uns weiter ein besonders umsichtiges Vorgehen. Es bleibt also weiter eine Zeit der Vorsicht“, so Dr. Woltering. Auch ein alleiniger Schnupfen könne Ausdruck einer SARS-CoV-2-Infektion sein. Das heißt, dass auch Schülerinnen und Schüler, bei denen kein Testergebnis vorliegt, sich trotzdem so verhalten sollten, als wenn sie eine COVID-19-Erkrankung hätten, um Übertragungen zu verhindern. 

Dazu gehört, soweit umsetzbar, eine Isolierung zu Hause für fünf Tage, verbunden mit einer möglichst umfassenden Kontaktreduktion. Ganz wichtig ist dabei, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolierung keine Symptome auftreten. Sollte sich während der fünf Tage eine Verschlechterung einstellen, wird die Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt und eine sofortige Testung auf SARS-CoV-2 empfohlen. Auch das NRW-Schulministerium weist die Eltern darauf hin, sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend bei ihrer Schule zu melden, um ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule werde die Eltern auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. „Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligten sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen“, so Dr. Woltering.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255