Nordrhein-Westfalen (red). Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Diese tritt ab kommenden Montag, 8. März, auch im Kreis Höxter in Kraft. Unter anderem sehen die Beschlüsse eine schrittweise Öffnung vieler Bereiche des öffentlichen Lebens vor, wenn die Inzidenz in NRW dauerhaft niedrig bleibt. „Die Öffnungsperspektiven für den Einzelhandel und andere Branchen, die an die unterschiedlichen Inzidenzwerte geknüpft sind, begrüße ich sehr“, sagt Landrat Michael Stickeln. „Wir werden mit dem Virus leben müssen und mittelfristig wird es unseren Alltag weiter bestimmen. Deshalb ist es jetzt wichtig, sich Gedanken über den Weg aus dem harten Lockdown zu machen. Schließlich geht es bei vielen Menschen aus den unterschiedlichsten Branchen um die Existenz.“ 

Landrat Stickeln betont dabei die Wichtigkeit, bei der Eindämmung des Virus weiterhin konsequent alle nicht notwendigen Kontakte zu beschränken. „Wir alle haben es selbst in der Hand. Die Pandemie verlangt von uns allen einmal mehr Solidarität – und zwar mit unseren Geschäftsleuten, Gastronomen, Hoteliers und Selbstständigen. Wenn es uns gelingt, die Inzidenz dauerhaft niedrig zu halten, dann ist das für unsere heimische Wirtschaft ein Lichtblick. Wir alle sind gefordert, daran mitzuwirken.“ 

Schnelltests 
Zudem haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die nationale Teststrategie um Maßnahmen ergänzt wird, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen. Unter anderem sollen allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis ermöglicht werden. „Eine entsprechende Weisung des NRW-Gesundheitsministeriums in Bezug auf die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen steht derzeit noch aus. Wir überprüfen derzeit bereits mehrere Optionen, um die Umsetzung von Test-Angeboten zeitnah zu ermöglichen“, sagt Matthias Kämpfer, Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter.

Impfangebote für bestimmte Berufsgruppen 
Das Land NRW hat am vergangenen Montag den Impfplan für Priorisierungsgruppe 2 vorgestellt. Demnach wird es ab der kommenden Woche Impfangebote für diese Kategorie geben. Ab dem 8. März sollen folgende Gruppen ein Impfangebot erhalten: Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgern 

Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen „Die Terminkoordination läuft bereits und findet gemeinsam mit den jeweiligen Einrichtungsleitungen oder Arbeitgebern statt“, erläutert Matthias Potthoff, Leiter des Impfzentrums des Kreises Höxter. „Die Impfungen erfolgen je nach Personenkreis entweder im Impfzentren oder vor Ort in den Einrichtungen. Auch das klären wir individuell mit den Leitungen.“ Auch die Lehrkräfte und Beschäftigten an Grundschulen und Förderschulen werden in den nächsten Tagen geimpft. Hierzu werden dem Impfzentrum Brakel in der kommenden Woche rund 1.000 zusätzliche Impfdosen geliefert. „Unser gemeinsames Ziel ist, für die Lehrerinnen und Lehrer so schnell und unbürokratisch wie möglich einen Impftermin zu realisieren, damit sie geschützt werden und der Schulbetrieb weiterhin sichergestellt werden kann. Aufgrund der derzeitigen Auslastung des Impfzentrums müssen diese Impfungen jedoch vormittags stattfinden, da nachmittags bereits die Termine für die Menschen aus der Priorisierungsgruppe 1 vergeben waren. Wir gehen davon aus, dass die Zweitimpfung der Lehrkräfte in zwölf Wochen dann nachmittags stattfinden kann“, erklärt der Schulrat für Grundschulen im Kreis Höxter und Sprecher der Schulräte für den Kreis Höxter, Hubert Gockeln. „Wir haben das zu impfende Personal der Schulen so auf verschiedene Tage aufgeteilt, dass in jedem Fall die Notbetreuung gesichert werden kann. Allerdings muss vorübergehend der Distanzunterricht um ein bis zwei Tage pro Klasse ausgeweitet werden. Die Eltern werden von den Schulen hierüber informiert.“ 

Menschen mit Vorerkrankungen 
Laut der Corona-Impfverordnung des Bundes besteht bei folgenden Menschen ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2:
- Personen mit Trisomie 21,
- Personen nach Organtransplantation,
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ? 58 mmol/mol oder ? 7,5%), - Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

Diesen Personen wird voraussichtlich Ende März ein Impfangebot gemacht. „Das NRW- Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass diese Menschen keinen Antrag auf eine Schutzimpfung stellen müssen. Wie die Terminvergabe realisiert wird, soll noch angekündigt werden“, sagt Krisenstabsleiter Matthias Kämpfer. 

Antrag auf Einzelfallentscheidung bei anderen Erkrankungen möglich 
Menschen mit Vorerkrankungen, die sich in dieser Liste nicht wiederfinden, können einen Antrag auf eine vorzeitige Coronaschutzimpfung beim Kreis Höxter stellen. Darüber wird dann im Einzelfall entschieden. Hierfür kommen allerdings nur Personen infrage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer Corona-Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf auszugehen ist. Dies kann beispielsweise für Menschen gelten, die aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen. Betroffene benötigen zunächst ein qualifiziertes Zeugnis ihrer behandelnden Ärzte. Es darf nicht vor dem 8. Februar 2021 ausgestellt worden sein. Danach ist ein schriftlicher Antrag – inklusive des Zeugnisses – auf Einzelfallentscheidung beim Kreis Höxter, Abteilung Soziales, Pflege und Schwerbehinderung, zu stellen.