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Dienstag, 24. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Am Samstag, 28. August, bietet das Impfzentrum erneut einen Sondertermin ausschließlich für Kinder und Jugendliche an. Von 14 bis 19 Uhr können 12- bis 15-jährige, die bereits eine Erstimpfung erhalten haben, die Zweitimpfung bekommen. Notwendig ist ein Termin, der über das Buchungsportal des Impfzentrums gebucht werden kann.

„Die Aufklärungsgespräche und auch die Impfungen werden von Kinderärztinnen und Kinderärzten vor Ort durchgeführt“, erklärt der medizinische Leiter des Impfzentrums des Kreises Höxter, Dr. Jens Grothues, der selbst schon viele Kinder und Jugendliche in seiner Hausarztpraxis in Beverungen geimpft hat. „Wir nehmen uns Zeit für die Beratung der Impflinge und ihrer Eltern“, sagt er.

Die Impfung biete einen sehr guten Schutz gegen eine Covid-19-Erkrankung. „Es ist sinnvoll, die Sommerzeit zu nutzen, um mit einer Erst- und Zweitimpfung den vollen Impfschutz sicherzustellen“, blickt Dr. Grothues mit Besorgnis in Richtung Herbst, wenn sich das Virus insbesondere unter jüngeren Menschen, die noch keinen Impfschutz haben, wieder stärker ausbreiten könnte.

Wichtig für den Impftermin

Terminbuchung:

Erforderlich ist ein Impftermin, der über das Buchungsportal des Impfzentrums des Kreises Höxter (www.impfung-kreis-hoexter.de) gebucht werden kann. Nach der erfolgreichen Terminvereinbarung wird eine Einladung mit Informationen zur Impfung versendet.

Einwilligung:

Alle Sorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen müssen der Impfung schriftlich zustimmen. Die mit der Einladung versandten Bögen sind am besten schon ausgefüllt mitzubringen. Sie können auch im Impfzentrum ausgehändigt und ausgefüllt werden. Es ist auch möglich, die Formulare hier herunterzuladen:

Coronaschutzimpfung_mRNA_Anamnese_Einwilligung_Aufklärung, 1566 KB

Bescheinigung, 86 KB

Begleitung:

Mindestens eine sorgeberechtigte Person sollte beim Impftermin dabei sein. Vor der Impfung ist die von allen sorgeberechtigten Personen unterschriebene Einwilligungserklärung vorzulegen, damit die Ärztinnen und Ärzte die Impfung durchführen können. Sind zum Beispiel zwei Personen sorgeberechtigt und liegt nur die Einwilligung eines Sorgeberechtigten vor, kann das Kind nicht geimpft werden. Anstelle der Eltern können auch die Großeltern ihre 12- bis 15-jährigen Enkelkinder zur Impfung begleiten. Sie benötigen hierfür jedoch eine formlose Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten und die von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einwilligungserklärung.

Impfausweis:

Möglichst mitzubringen ist der Impfausweis.

Impfstoff:

Für die Impfung der Kinder und Jugendlichen im Impfzentrum des Kreises Höxter ist der Impfstoff von Biontech vorgesehen. „Es ist ganz wichtig, dass alle notwendigen Formularbögen mit der Einwilligungserklärung aller Sorgeberechtigten zum Impftermin mitgebracht werden“, betont Dr. Jens Grothues. „Es wäre sehr schade, wenn wir eine Familie mit ihrem Kind am Impfzentrum abweisen müssten, weil uns nicht alles vorliegt.“

Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums

Grundlage ist ein Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums, der Corona-Schutzimpfungen von 12- bis 15-Jährigen in Impfzentren unter Beachtung der geltenden Empfehlungen der Ständige Impfkommission (Stiko) ermöglicht. Dabei ist dem besonderen Beratungsbedarf der Eltern und Kinder Rechnung zu tragen und die Einwilligung aller sorgeberechtigten Personen vorzulegen.

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