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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Wer noch keinen vollständigen Impfschutz hat, muss in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Ab dem kommenden Montag, 11. Oktober, müssen die Kosten für einen solchen Schnelltest („Bürgertest“) selbst übernommen werden. Das geht aus der Testverordnung der Bundesregierung hervor. Für Personengruppen, die sich aus bestimmten Gründen bislang nicht impfen lassen konnten, gibt es eine Ausnahmeregelung. Aufgrund der Herbstferien müssen in den kommenden zwei Wochen auch ungeimpfte Schülerinnen und Schüler Schnelltest-Ergebnisse vorweisen, um etwa in Restaurants oder zu Veranstaltungen zu gehen. Auch für sie bleiben die Tests in dieser Zeit kostenfrei.

Auf der Corona-Sonderseite des Kreises Höxter www.corona.kreis-hoexter.de sind in einer interaktiven Karte weiterhin alle tagesaktuellen Informationen zu den öffentlichen Bürgerteststellen zu finden. „Mit einem Klick auf das Symbol für eine Teststelle in der Karte öffnet sich ein Feld mit Informationen zum Namen und zur Adresse der Teststelle, zu Öffnungszeiten, zu Anmeldemöglichkeiten und bei einigen Teststellen auch zu den Preisen für kostenpflichtige Antigen Schnelltests. Über den Link zur Anmeldung gibt es weitere Informationen der Dienstleistungen der einzelnen Anbieter“, erklärt Johannes Leßmann, Leiter der Abteilung Geoinformationsservice und Immobilienwerte des Kreises Höxter. Er empfiehlt einen Blick in die Karte, denn: „Aufgrund der neuen Kostenregelung stellen einige öffentliche Teststellen im Kreis Höxter ab kommenden Montag ihr Testangebot vorläufig ein, darunter die Petri Apotheke in Höxter und die Schildkröten Apotheke in Warburg.“

Ausnahmen für bestimmte Personengruppen

Für Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen bislang noch nicht impfen lassen konnten, gibt es eine Sonderregel. So bleiben die Schnelltests etwa für Kinder unter 12 Jahren oder Menschen mit bestimmten Erkrankungen vorerst weiterhin kostenfrei. Personengruppen, für die es erst seit kurzer Zeit eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt, wie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren oder Schwangere, müssen die Schnelltests ebenfalls nicht selber bezahlen – allerdings nur noch bis Jahresende. Alle betreffenden Personen müssen sich bei der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Kostenlose Tests für Schülerinnen und Schüler

Auch für Kinder ab dem Schuleintritt und Jugendliche gilt in den Herbstferien (11. bis 24. Oktober 2021) eine Testpflicht. In der unterrichtsfreien Zeit gelten sie nicht mehr automatisch als „getestet“, wenn sie zum Beispiel ins Restaurant oder an einer Veranstaltung teilnehmen möchten. Das bedeutet, dass sich Schülerinnen und Schüler in diesem Zeitraum genau wie Erwachsene testen lassen müssen. Für sie ist das Angebot der Bürgertestung aber auch nach dem 11. Oktober 2021 kostenlos.

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