Brakel (red). Die Stadt Brakel benötigt für die Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen ein neues Feuerwehrgerätehaus. Die hierfür angedachte Fläche war ursprünglich im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan 2019 ausgewählt worden. Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Landesentwicklungsplan hat sich ergeben, dass die Planungen nun nicht mehr mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Daher hat die Stadt Brakel ein Zielabweichungsverfahren für die 60. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen, zentral gelegenen Feuerwehrgerätehauses zu schaffen.
Das Verfahren bietet die Möglichkeit, unter bestimmten raumordnerischen Gesichtspunkten von den festgelegten Zielen des Landesentwicklungsplans abzuweichen. In diesem Fall ist die Abweichung von Ziel 2-3 des LEP NRW vertretbar, da sie den Grundzügen der Planung nicht widerspricht und die besonderen Erfordernisse des Brand- und Katastrophenschutzes berücksichtigt.
Die Landesplanung hat bereits grünes Licht gegeben und keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Nach dem erteilten Benehmen des Arbeitskreises „Infrastruktur, Kommunikation und Entwicklung“ (AWIKE) wird dem Antrag der Stadt Brakel nun voraussichtlich zugestimmt.
„Die Stadt Brakel verfolgt mit der Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses ein wichtiges Ziel: die Sicherstellung einer effektiven und schnellen Einsatzbereitschaft der Feuerwehr im Brandfall und bei Katastrophenereignissen. Mit dem neuen Gebäude wird die zentrale Versorgung der Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen gewährleistet, was für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger von Brakel von entscheidender Bedeutung ist. Ich freue mich, dass das Land dem Antrag der Kommune entsprechen wird und der Bau des Feuerwehrgerätehauses bald starten kann“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken.