Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 15. März 2025 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Brakel (red). Die Stadt Brakel benötigt für die Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen ein neues Feuerwehrgerätehaus. Die hierfür angedachte Fläche war ursprünglich im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan 2019 ausgewählt worden. Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Landesentwicklungsplan hat sich ergeben, dass die Planungen nun nicht mehr mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Daher hat die Stadt Brakel ein Zielabweichungsverfahren für die 60. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen, zentral gelegenen Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. 

Das Verfahren bietet die Möglichkeit, unter bestimmten raumordnerischen Gesichtspunkten von den festgelegten Zielen des Landesentwicklungsplans abzuweichen. In diesem Fall ist die Abweichung von Ziel 2-3 des LEP NRW vertretbar, da sie den Grundzügen der Planung nicht widerspricht und die besonderen Erfordernisse des Brand- und Katastrophenschutzes berücksichtigt.

Die Landesplanung hat bereits grünes Licht gegeben und keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Nach dem erteilten Benehmen des Arbeitskreises „Infrastruktur, Kommunikation und Entwicklung“ (AWIKE) wird dem Antrag der Stadt Brakel nun voraussichtlich zugestimmt.

„Die Stadt Brakel verfolgt mit der Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses ein wichtiges Ziel: die Sicherstellung einer effektiven und schnellen Einsatzbereitschaft der Feuerwehr im Brandfall und bei Katastrophenereignissen. Mit dem neuen Gebäude wird die zentrale Versorgung der Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen gewährleistet, was für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger von Brakel von entscheidender Bedeutung ist. Ich freue mich, dass das Land dem Antrag der Kommune entsprechen wird und der Bau des Feuerwehrgerätehauses bald starten kann“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken.  

 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255