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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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NRW (red). Das Azubi-Ticket wird zum Sommer 2019 eingeführt. Dieses Ticket können alle erwerben, die eine Ausbildung, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren. Auch Meisterschülern sowie Beamtenanwärtern des mittleren Dienstes steht das Azubi-Ticket zur Verfügung. Besonders für den Raum des Verkehrsverbundes NWL ist dies ein besonderer Gewinn, da der NWL zuvor als einziger Verkehrsverbund kein Azubi-Ticket anbieten konnte. „Es freut mich sehr, dass es ab dem kommenden Sommer ein landesweites Azubi-Ticket geben wird. Für Ostwestfalen-Lippe ist dies von besonderer Bedeutung. Die jungen Leute können weiter in ihrer Heimat wohnen bleiben und kostengünstig zu ihrem Arbeitsort pendeln. Dies ist für den ländlichen Raum enorm wichtig und stärkt die Region. Attraktiv wird das Ticket auch dadurch, dass die Auszubildenden es auch in ihrer Freizeit in ganz NRW nutzen können. Wir sorgen damit für gleiche Bedingungen bei dualen und akademischen Ausbildungen und folgen der Handlungsempfehlung der Enquetekommission „Zukunft von Handwerk und Mittelstand in Nordrhein-Westfalen gestalten“. Die Fördersumme von 6,5 Millionen Euro für die Jahre 2019 und 2020, welche das Land dem Verkehrsverbund NWL zur Verfügung stellt, hat dies möglich gemacht. Zudem werden weitere knapp 6,9 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr vom Land für das landesweite Zuschlagsticket bereitgestellt. Die Landesregierung sorgt damit für eine Wertschätzung der dualen Ausbildung.“, zeigt sich der CDU-Landtagsabgeordnete und handwerkspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Goeken, erfreut. Das Azubi-Ticket wird im Bereich des NWL 62 Euro im Monat kosten. Gegen einen Aufpreis von monatlich 20 Euro kann das Ticket für den ganzen ÖPNV im Verbundbereich NRW genutzt werden. Möglich ist zudem, dass der Arbeitgeber die Kosten anteilmäßig mitträgt und sich die Kosten für die Auszubildenden somit weiter verringern. Die Zuschüsse oder Komplettübernahmen der Kosten durch den Ausbildungsbetrieb müssen nicht als geldwerter Vorteil von den Azubis versteuert werden. Aufgrund des hohen Interesses der Ausbildungsbetriebe am Azubi-Ticket ist zu erwarten, dass viele Unternehmen einen Zuschuss zahlen werden.

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