Kreis Höxter (r). Erfreuliche Nachricht des Kreises Höxter: Die Abfallgebühren bleiben 2018 stabil. Da die Gebührensätze von 2017 weiterhin gelten, werden in diesem Jahr keine neuen Gebührenbescheide verschickt.
„Der im letzten Jahr verschickte Gebührenbescheid ist weiterhin gültig“, erklärt der Leiter des Fachbereichs Umwelt, Planen, Bauen, Michael Werner. Durch den Verzicht, einen zusätzlichen Gebührenbescheid zu versenden, spart der Kreis Höxter rund 20.000 Euro an Personal-, Sach- und Portokosten ein. “Dieser Kostenvorteil kommt den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Denn unsere Sparanstrengungen tragen dazu bei, die Abfallgebühren des Kreises stabil zu halten“, so Werner.
Der 2017 verschickte Abfallgebührenbescheid gibt Auskunft über die Gebührenhöhe und die Zahlungsweise, die auch für das laufende Jahr 2018 unverändert gültig bleibt. Wer dem Kreis Höxter eine Einzugsermächtigung erteilt hat, braucht sich um nichts zu kümmern. Die erste Gebührenabbuchung erfolgt automatisch am 15. Februar 2018.
„Wer die Gebühren jedoch selbst per Überweisung entrichtet, muss jetzt aktiv werden“, erinnert Hubertus Abraham von der Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft daran, rechtzeitig die erste Überweisung vorzunehmen. Informationen zu den Fälligkeitsterminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) sind im Gebührenbescheid von 2017 zu finden.
Wer Fragen zu den Abfallgebühren oder zur Erteilung einer Einzugsermächtigung hat, wendet sich an das Abfallservice-Team des Kreises Höxter, das kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 - 1000 637 zu erreichen ist.