Brakel (red). Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2024. Die Eltern werden gebeten, ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Zeit vom 17.10. bis 20.10.2023 und 23.10. bis 27.10.2023 anzumelden. Die Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden und melderechtlich erfasst sind, erhalten eine gesonderte Benachrichtigung über den Anmeldetermin.
Die Anmeldungen werden zentral am Hauptstandort der Städt. Gemeinschaftsgrundschule (mit Teilstandort Hembsen) in Brakel, Klöckerstr. 25, entgegengenommen. Die Schule ist unter der Tel.: 05272/3603500 oder per E-Mail:
Die Erziehungsberechtigten, deren Kind eine besondere Förderung benötigt, sollten frühzeitig mit der Grundschulleitung sprechen, um weitere Informationen über den Besuch einer Förderschule oder den gemeinsamen Unterricht zu erhalten.
Die Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2018 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Eine vorzeitige Schulaufnahme ist bei der Schulleitung der Grundschule zu beantragen, die unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens über den Antrag entscheidet.