Brakel (red). Das Bürgerbüro der Stadt Brakel möchte darauf hinweisen, dass das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 einen Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 vorsieht. Die Beantragung und Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses sowie die Verlängerung eines noch gültigen Kinderreisepasses (jeweils für bzw. um ein Jahr) kann daher nur noch bis zum 31.12.2023 erfolgen. Für Reisen innerhalb der EU wird daher auch schon für Kinder unter 12 Jahren die Beantragung eines Personalausweises empfohlen, für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Ausstellung eines Personalausweises etwa drei Wochen, die eines Reisepasses etwa 4 Wochen benötigt. Die Gebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren erhöht sich ab dem 01.01.2024 von 60,00 Euro auf 70,00 Euro.
Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
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