Brakel (red). Die Zahl von Fällen, in denen Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen, nimmt zu. Dabei müssen Kinder auch gegen den Willen der Eltern Unterhalt zahlen, beispielsweise im Pflegefall. Die Geltendmachung erfolgt oft durch die Behörden. Im Vortrag geht es um die Voraussetzungen von Ansprüchen der Eltern und die sogenannte Leistungsfähigkeit der Kinder. Der Referent ist Rechtsanwalt. Der Vortrag ersetzt keine Rechtsberatung! Der Vortrag unter der Leitung von Martin Kluß findet am Montag, 12.03.2018 in der Zeit von 19:00 bis 21:15 Uhr statt. Veranstaltungsort ist das Haus des Gastes, Am Markt 5 in Brakel. Die Gebühr beträgt: 7,00 € Eine rechtzeitige und verbindliche Anmeldung nimmt die Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule in Bad Driburg unter der Telefonnummer 0 52 53 - 88 17 00 gern entgegen. Anmeldungen sind auch möglich unter: www.vhs-driburg.de.
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Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
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