Höxter (TKu). Am 28. Dezember 2024 hat der Verkauf von Silvesterfeuerwerk in Deutschland begonnen – und damit der „Run“ auf die begehrten Böller und Silvesterraketen. In vielen Geschäften im Kreis Höxter herrschte am Samstag bereits sehr früh ein großer Andrang – So auch in Höxter vor und in einem Discounter: Wir berichten in diesem Artikel, wie groß der Andrang war und wo man im Kreis Höxter überall Feuerwerk anzünden darf, denn das ist laut Gesetz nicht überall erlaubt!
Schon Stunden vor Ladenöffnung warteten die ersten Kunden vor einem Discounter in der Pfennigbreite in Höxter, um sich die begehrten Silvesterraketen und Böller zu sichern. „Wir waren bereits um vier Uhr Morgens hier“, hieß es von einem 18-Jährigen aus Lütmarsen, dem mit seinen Freunden jedoch erst um 7:00 Uhr morgens Einlass gewährt worden war. Wie in vielen anderen Städten des Kreises Höxter glich das Böllerangebot einem Magneten, der Menschen aus allen Altersgruppen anzog. Punkt sieben Uhr öffnete der Discounter seine Türen - der Andrang war überwältigend. Binnen Minuten waren die Einkaufswagen vollgepackt, und bereits um zehn nach sieben waren alle Regale wie leer gefegt. Das Personal hatte alle Hände voll zu tun, Nachschub aus dem Lager heranzuschaffen, doch auch das erwies sich als Herausforderung. „Die Leute haben uns die Pakete buchstäblich aus der Hand gerissen“, berichtet ein Mitarbeiter des örtlichen Discounters. Die Stimmung war trotz des Chaos ausgelassen. Viele Kunden sicherten sich nicht nur Feuerwerk für den Eigenbedarf, sondern auch für Freunde oder Nachbarn. Die hohe Nachfrage spiegelt womöglich den Wunsch wider, nach den vergangenen Jahren der Einschränkungen ein möglichst lautes und buntes Jahresende zu feiern.
Was erlaubt ist und was nicht beim Zünden von Silvesterfeuerwerk: In immer mehr Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen werden sogenannte Böllerverbotszonen eingerichtet. Zwar gibt es diese im Kreis Höxter bislang noch nicht, allerdings dürfen auch hier nicht überall Raketen und Co. gezündet werden. Laut Sprengstoffgesetz ist das Abschießen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Fachwerkhäusern generell verboten. Auf Nachfrage hieß es häufig, dass ein zusätzliches Verbot aus diesem Grund nicht notwendig sei, weil, anders als in Großstädten, keine großen Menschenansammlungen auf einem einzigen Platz zu erwarten sind.
Der Jahreswechsel wird traditionell mit Knallern, Böllern und Feuerwerken gefeiert - ein Brauch, der ursprünglich dazu diente, "böse Geister" zu vertreiben. Damit aus der alten Tradition keine unschönen Folgen entstehen und der Übergang ins neue Jahr friedlich bleibt, sind hier einige Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerk, die von der Polizei NRW bekannt gegeben werden.
Wichtig: Bei Bränden oder Unfällen sollte sofort die Feuerwehr oder der Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 alarmiert werden. Wie auch in den vergangenen Jahren, ist die Polizei im Kreis Höxter in der Silvesternacht mit verstärkten Kräften im Einsatz. Die Polizei ist erreichbar unter der Notrufnummer 110.
Regeln für das Zünden von Feuerwerk: Silvesterfeuerwerk darf generell in Wohngebieten nur am 31. Dezember von 22 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr gezündet werden.
Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden: Achten Sie beim Kauf auf Produkte mit einer BAM-Prüfnummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Finger weg von selbstgebastelten oder illegalen Knallkörpern - sie sind extrem gefährlich.
Gebrauchsanweisung beachten: Lesen Sie die Anweisungen rechtzeitig, besonders bei größeren Feuerwerksbatterien und Systemen. Feuerwerkskörper dürfen nicht von Kindern oder unter Alkoholeinfluss gezündet werden. Falsche Handhabung kann schwere Verletzungen verursachen.
Sicherer Zündort: Zünden Sie Feuerwerk ausschließlich im Freien und auf festem Boden. Halten Sie einen Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und Fahrzeugen - mindestens fünf Meter, besser mehr.
Sichere Raketenstartrampen: Verwenden Sie Getränkekisten mit leeren Flaschen als Raketenhalter. Einzelne Flaschen können umkippen. Feuerwerkskörper niemals in der Hand zünden oder Raketen in den Boden stecken. Böller gehören nicht in Fenster oder von Balkonen geworfen.
Vorsicht vor Bränden: Schließen Sie Fenster, Dachluken und Türen, damit fehlgeleitete Raketen nicht ins Gebäudeinnere gelangen. Entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen.
Feuerwerksreste und anderer Müll sind ordnungsgemäß zu entsorgen im Restmüll – aber ACHTUNG: Nicht zu früh entsorgen, da eine Brandgefahr besteht. Am besten mit Wasser vorher ablöschen. Das Liegenlassen von Abfällen auf der Straße stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Kommunen bitten Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, mitzuhelfen und den öffentlichen Raum sauber zu halten. Ein bewusster und rücksichtvoller Umgang mit Feuerwerk sorgt für einen unvergesslichen Jahreswechsel, der allen Freude bereitet. Die Polizei in NRW wünscht ein sicheres und schönes Silvesterfest!
Fotos: Thomas und Simone Kube