Brakel (red). Der Betriebsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.07.2017 mit der Einführung einer zentralen Trinkwasserenthärtung beschäftigt. Wie dort bekanntgegeben, muss durch den Bau und den Betrieb einer solchen Anlage mit einer Gebührenerhöhung von 0,68 €/m³ gerechnet werden. Ein Musterhaushalt mit 3 Personen und einem Gesamtverbrauch von 120 m³ pro Jahr hätte demnach für den Bezug von enthärtetem Trinkwasser eine zusätzliche, jährliche Belastung von 81,60 € zu verzeichnen. Derzeit liegt der finanzielle Aufwand eines solchen Haushaltes für das Trinkwasser bei 240,00 € (inklusive 90,00 € Grundgebühr) pro Jahr.
Die Wasserhärte könnte durch die zentrale Enthärtung auf etwa 8°dH (Grad deutscher Härte) reduziert werden. Zurzeit liegt die Wasserhärte je nach Versorgungsgebiet etwa zwischen 19 und 30 °dH. Die Wasserhärte unterliegt seit Aufzeichnungsbeginn nur einer geringfügigen Schwankung.
Der Betriebsausschuss hat die Betriebsleitung des Wasserwerkes beauftragt, eine Kundeninformation sowie im weiteren Verfahren eine Kundenumfrage zu diesem Thema durchzuführen. Diese sollen in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses am 14. September 2017 vorgestellt werden. Bei einer entsprechenden Entscheidung des Ausschusses könnte im Anschluss die Umfrage durchgeführt werden.
Die Umfrageergebnisse sollen dem Rat der Stadt Brakel zur Entscheidungsfindung bezüglich einer Einführung der zentralen Trinkwasserenthärtung dienen. Nach einer positiven Entscheidung ist laut Betriebsleitung für Planung, Genehmigung, Bau und Inbetriebnahme einer derartigen Anlage ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren zu veranschlagen. Die Investitionskosten wurden im Rahmen einer ersten Machbarkeitsstudie durch die Ingenieurgesellschaft GUV aus Kassel auf ca. 4,3 Mio € geschätzt.