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Samstag, 16. November 2024 Mediadaten
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NRW (red). Zur Entscheidung der EU, bestimmte Einweg-Plastikprodukte ab 2021 zu verbieten, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Die Initiative der EU, die Verwendung von Plastiktellern, Trinkhalmen und anderen Wegwerfprodukten einzudämmen, begrüße ich ausdrücklich. Wir benötigen ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen überflüssigen Plastikmüll. Plastik im Überfluss, das am Ende in der Umwelt und in Organismen landet, ist kein Zeichen einer modernen Gesellschaft. Diese zeichnet sich durch Ressourcenschonung und deren Wiederverwertung aus."

Laut den jüngsten Zahlen des Umweltbundesamts fielen 2016 in Deutschland 18,16 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von 220,5 Kilogramm. "Wir müssen unser Konsumverhalten hinterfragen. Die Zeit ist reif, den ungezügelten Gebrauch von überflüssigem Einwegplastik im Alltag zurückzufahren. Hierzu kann und muss jeder seinen Beitrag leisten, um Ressourcen zu schonen, Abfall zu vermeiden und wieder zu verwerten", sagte Heinen-Esser. 

Aus Sicht des Umweltministeriums muss vor allem der Gebrauch von überflüssigem Verpackungsmüll reduziert werden. Heinen-Esser: "Postwurfsendungen, die in Plastik verpackt sind oder die tägliche Flut an Coffee-to-Go-Bechern sind weitere konkrete Beispiele, bei denen freiwillige Vereinbarungen an ihre Grenzen stoßen." Ziel des Umweltministerium ist es, die Plastikumhüllung von Postwurfsendungen zu verbieten. Die Erhebung eines Pfandes auf Einwegbecher könnte die Verwendung von Mehrwegbechern fördern.

Letztendlich müssen alle relevanten Akteure – Hersteller, Vertreiber, Verbraucher, Entsorger; also alle, die im Kreislauf eines Produktes beteiligt sind – gemeinsam die besten Lösungen finden. "Daher begrüße ich jede Initiative, die uns hilft, die Menge an Plastik- und Verpackungsmüll zu reduzieren", so Heinen-Esser. Dazu wird auch das neue Verpackungsgesetz einen Beitrag leisten, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Dann muss die Recyclingquote unter anderem von Verpackungen weiter erhöht werden. Dies betrifft alle Verpackungen, mit denen sich Hersteller bei dualen Systemen beteiligen müssen und die über die Wertstoffsammlungen (Glas-, Papiersammlung, Gelber Sack, Gelbe Tonne, Wertstofftonne und Wertstoffhöfe) entsorgt werden.

Foto: Symbolfoto

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