Kreis Höxter (red). Der Kreis Höxter hat die Taxiunternehmer im Kreisgebiet von der Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht befreit. Aufgrund der aktuellen Situation ist diese Regelung nun bis zum 3. Mai verlängert worden.

„Bis dahin gilt, dass Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages nur noch stattfinden müssen, wenn diese bis 22 Uhr vorbestellt werden“, erläutert Matthias Kämpfer vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr. Er weist darauf hin, dass nach wie vor die wegen der Corona-Pandemie getroffenen kontaktreduzierenden Maßnahmen das öffentliche Leben drastisch einschränken. So sind private und öffentliche Veranstaltungen sowie der Betrieb von Restaurants, Gaststätten und jeglichen Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten weiterhin untersagt.

Unter Berücksichtigung der dadurch bedingten sehr geringen Nachfrage an Personenbeförderungsaufträgen und den Umsatzeinbußen sei nun die Verlängerung bis zum 3. Mai angeordnet worden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Taxibetriebe zu erhalten. „Wer nachts im Kreis Höxter ein Taxi benötigt, muss das bis spätestens 22 Uhr mit einem Unternehmen vereinbart haben“, macht Kämpfer deutlich und bittet gleichzeitig um Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Höxter. Auf diese Weise soll ein Mindestmaß an Mobilität für die Bevölkerung gewährleistet bleiben. „Wir haben die Taxiunternehmen angewiesen, diese vorbestellten Fahrten unbedingt durchzuführen.“