Bonn/Brakel (red). Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung mit Sitz in Bonn hat kürzlich ein Medium mit dem Titel „Verfügungfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe“ herausgebracht. Diese Veröffentlichung richtet sich vor allem an Verantwortliche aus Kommunalverwaltungen und -politik. Sie zeigt, wie Kommunen einen der dort beschriebenen Fonds auflegen können und welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Einige Anwendungsbeispiele veranschaulichen, wie das Instrument erfolgreich umgesetzt wird, um Lebensqualität im Wohnumfeld weiter zu verbessern. Brakel wird hier als positives Praxisbeispiel hervorgehoben. In der Nethestadt wurden seit 2015 unter anderem folgende Projekte mithilfe der Fonds umgesetzt: die Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt, einheitliche Sonnenschirme in der Innenstadt, das Hansefest und der Stadtstrand.
Bürgermeister Hermann Temme sagt: “Mit einem Verfügungsfonds gehen zahlreiche Chancen und Vorteile einher. Verfügungsfonds setzten, auch private Akteure, einen Anreiz, sich für die Entwicklung der Gemeinde zu engagieren. „Verfügungsfonds haben sich als flexibles und wirkungsvolles Instrument zur Stärkung vitaler Innenstädte erwiesen.“
Eingeführt wurden Verfügungfonds auf Bundesebene als Anreizinstrument im Zusammenhang mit dem Start des Programms „Soziale Stadt“ im Jahr 1999. Aufgrund der Erfolge in diesem Programm wurde es immer weiter entwickelt.
Seit dem Jahr 2010 können Verfügungsfonds in allen Programmen der Städtebauförderung zum Einsatz kommen und sind grundsätzlich in allen Ländern förderfähig. Der Verfügungsfonds finanziert sich in der Regel zu maximal 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung und wird zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde kofinanziert. Der Gesamtetat wird von der Gemeinde festgelegt.