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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Brakel (r). In der Auseinandersetzung zwischen dem Bilster Berg Drive Resort (BBDR KG) und der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff (UGOS) um einen Projektsteuerungsvertrag aus dem Jahr 2010 kann letztere jetzt ein deutliches Signal setzen: In einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Göttingen Hans-Jürgen von Glasenapp, amtierender Geschäftsführer des Bilster Berg, untersagt, weiterhin die unwahre Behauptung zu verbreiten, dass sich Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff von der BBDR KG ohne zu fragen Geld aus der Kasse genommen oder selbst ausgezahlt hätte. Dies hatte von Glasenapp wiederholt behauptet, zuletzt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Das Gericht hat in seinem Beschluss im Eilverfahren festgestellt, dass die Behauptungen von Hans-Jürgen von Glasenapp vorsätzlich unwahr sind und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Graf Oeynhausen verletzen. „Endlich sind diese Lügen und Verleumdungen, die ja sonst nur hinter meinem Rücken stattgefunden haben, ans Licht gekommen und ich konnte diese Umtriebe juristisch stoppen“, äußert sich Graf Oeynhausen zu der gezielten Rufschädigung durch von Glasenapp. „Schließlich ist ein derlei Verhalten des Herrn von Glasenapp in der Folge nicht nur geschäftsschädigend, sondern gefährdet am Ende auch die Arbeitsplätze der Unternehmensgruppe.“

Keinen Glauben schenken

Aus der Not habe man eine Tugend machen können, so UGOS Rechtsanwalt Hasso Werk aus Göttingen. Endlich wisse man aus dem FAZ Interview, was von Glasenapp den Gesellschaftern am Bilster Berg seit Jahren über Graf Oeynhausen erzählt habe, um sich selbst ins rechte Licht zu rücken. Das könne jetzt juristisch aufgearbeitet werden. „Bis heute wurden die Gesellschafter des Bilster Berg aufgewiegelt“, so Anwalt Werk. „Und dank des Komplotts konnte sich der Geschäftsführer selbst ins Licht des Projektentwicklers rücken, aber diesem Mann kann man keinen Glauben schenken.“

Mit der einstweiligen Verfügung wurde auch die Unwahrheit dokumentiert, die von Glasenapp bereits vorher vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm getätigt habe, ergänzt Anwalt Werk, der jetzt Klage in einem Restitutionsverfahren eingereicht hat. „Das Urteil des OLG Hamm ist auf Basis einer Falschaussage und somit einer Straftat zustande gekommen. Auf dieser Basis müsste das Urteil aufgehoben werden.“ In der Entscheidung des OLG Hamm ging es um Rückzahlungsansprüche der BBDR KG von Projektentwicklungskosten der UGOS für einen Zeitraum von über zehn Jahren.

Zukunft gemeinsam positiv gestalten

Trotz der gerichtlichen Auseinandersetzungen in der Vergangenheit will Graf Oeynhausen dem Bilster Berg nicht den Rücken kehren. Im Gegenteil: „Da nun erwiesen ist, dass niemand von mir hinter das Licht geführt und das Ganze von Herrn von Glasenapp inszeniert wurde, sollten wir mittelständischen Unternehmer am Bilster Berg wieder zueinander finden“, sagt Graf Oeynhausen. „Mein Ziel war und bleibt es, den Bilster Berg als Leuchtturm für Arbeitsplätze und technische Innovation regional und überregional zu etablieren. Jetzt ist die Zeit des Umdenkens gekommen. Ich reiche jedem die Hand, der diese Zäsur mitmacht,“ so die Einladung von Graf Oeynhausen. „Man könnte erhebliche Verfahrenskosten sparen, wenn Herr von Glasenapp jetzt reinen Tisch machen würde, was auch bei einer Strafzumessung sicherlich wohlwollend zu berücksichtigen wäre“, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Werk.

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