Brakel (r). Hans-Jürgen von Glasenapp darf seine unwahren Behauptungen nicht weiter verbreiten. Das Gericht bestätigt nachdrücklich die einstweilige Verfügung vom Februar 2021. Ihm droht weiter eine hohe Strafe. Jetzt ist es – auf den Widerspruch des Herrn von Glasenapp gegen die bereits im Februar ergangene Einstweilige Verfügung – nochmals nachdrücklich von der 9. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen bestätigt: Der Geschäftsführer des Bilster Berg Drive Resort (BBDR KG), Hans-Jürgen von Glasenapp, darf seine Behauptungen, Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff habe von der BBDR KG ohne zu fragen Geld genommen oder sich selbst ausgezahlt, nicht weiterverbreiten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei den nachweislich unwahren Behauptungen durch von Glasenapp, um ein ganz bewusstes schuldhaftes Vorgehen handelt, das Graf Oeynhausen gezielt und bewusst in das Licht einer heimlichen, unredlichen oder gar strafbaren Handlung gebracht hat. Von Glasenapp habe ganz bewusst, so das Gericht, mit seiner verzerrten Darstellung auf eine empfindliche Verletzung der Persönlichkeitsverletzung von Graf Oeynhausen abgezielt.
Vertrauensverhältnis zerstört
Im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen dem Bilster Berg Drive Resort (BBDR KG) und der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff (UGOS) um Zahlungen aus einem Projektsteuerungsvertrag aus dem Jahr 2010 hatte Graf Oeynhausen gegen die Verbreitung „von unwahren Tatsachenbehauptungen“ durch den derzeitigen Bilster Berg Geschäftsführer Hans-Jürgen von Glasenapp, geklagt und in einem Beschluss im Eilverfahren schon im Februar Recht bekommen. „Damit hat die vorsätzliche und schon jahrelang andauernde Rufschädigung des Herrn von Glasenapp nun hoffentlich ein Ende,“ so Graf Oeynhausen, der mit diesem deutlichen Gerichtsurteil auch die Zukunft des Geschäftsführers am Bilster Berg in Frage stellt und die Zeit für einen möglichen „Restart“ am Bilster Berg sieht. Schließlich sei das Vertrauensverhältnis zerstört – obendrein noch zu einem Gesellschafter, der ihn angestellt habe. „Üblicherweise trennen sich dann in Unternehmen Inhaber von Mitarbeitern, die derart geschäftsschädigende Handlungen vorgenommen haben.“
Konsequenzen aus Rufschädigung ziehen
Nach dem deutlichen Urteil des Landgerichts Göttingen richtet Graf Oeynhausen daher auch seinen Appell an die übrigen Gesellschafter des Bilster Berg: „Seit dem Jahr 2015, als ich die Geschäftsführung am Bilster Berg ganz bewusst abgegeben habe, um die Lager innerhalb des Gesellschafterkreises durch die Zurücknahme meiner Person zu befrieden, gefällt sich Herr von Glasenapp darin, mich persönlich zu diskreditieren. Nun ist er das zweite Mal den entscheidenden Schritt zu weit gegangen. Nachdem er den Senat des OLG Hamm in dem Rückforderungsprozess über seine Rolle bei dem strittigen Projektsteuerungsvertrag noch dreist angelogen hat, hat er nun mit seiner Behauptung, ich hätte mir unrechtmäßig Geld genommen und damit die Gesellschafter hinter das Licht geführt, den Bogen erneut überspannt.
In der Konsequenz sind auch die anderen Gesellschafter mit diesen unwahren Behauptungen über meine Person hinter das Licht geführt worden.“ Die Einschätzungen von Rechtsanwalt Hasso Werk aus Göttingen, der den Prozess für Graf Oeynhausen führt, stellt fest: “von Glasenapp hatte die Gelegenheit, dem Gericht umfassend seine Sicht der Dinge darzulegen. Das hat er mit dutzenden Seiten an Sachvortrag auch getan. Es ist erfreulich, dass sich die Kammer des Gerichts, die sich die Entscheidung auch wegen der medialen Wirkung erkennbar nicht einfach gemacht hat, nicht hat hinter das Licht führen lassen.“