Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 15. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Bökendorf (red). Die Saison der Freilichtbühne neigt sich dem Ende entgegen. Am kommenden Wochenende sind die letzten drei Vorstellungen im Hasenholz zu sehen. Am Freitag um 20 Uhr ist zum letzten Mal das Musical „Der kleine Horrorladen“ zu sehen, am Samstag der Gala Abend „70 Jahre und noch mehr…“ und am Sonntag um 11 Uhr findet die letzte Vorstellung von „Pippi Langstrumpf“ statt. Für alle Termine sind noch reichlich Karten online und an der Tages- beziehungsweise Abendkasse verfügbar.

Sonntag schließt die Freilichtbühne dann die laufende Saison, bis es im Mai 2021 mit „Peter Pan – Fliege deinen Traum“ und „Ein Sommernachtstraum“ weitergeht.

Weiterhin ist eine Impfbescheinigung, eine Genesungsbescheinigung oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) notwendig, um die Veranstaltungen besuchen zu können. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultests als getestete Personen. Kinder bis zum Schulleintritt sind von der Testpflicht befreit.

Foto: Freilichtbühne Bökendorf

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255