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Donnerstag, 06. Februar 2025 Mediadaten
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Brakel (red). Um die Hygienevorschriften der Coronaschutz-Verordnung einhalten zu können, möchte das Wahlamt der Stadt Brakel darauf hinweisen, dass der Zutritt in die Wahllokale am Wahlsonntag, 26. September 2021, nur mit einem Mund-Nasen-Schutz möglich ist. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, das Wahllokal aufzusuchen, es bestehen keine Beschränkungen im Hinblick auf die 3 G-Regel oder 2 G-Regel.

Im Eingang des Wahlraumes wird Desinfektionsmittel für die Handdesinfektion zur Verfügung gestellt. Wählerinnen und Wähler werden gebeten, möglichst einen eigenen Stift mit ins Wahllokal zu bringen. Im Wahllokal werden bei Bedarf ein Mund-Nasen-Schutz und ein Kugelschreiber zur Verfügung gestellt. Die Wählerinnen und Wähler werden unbedingt gebeten, die aktuellen Corona-Hygieneregeln, wie Mund-Nasen-Schutz, Abstand und Handhygiene zu beachten! Der Zutritt zum Wahllokal ist je nach örtlicher Gegebenheit begrenzt, haben Sie daher bitte Verständnis, dass es gegebenenfalls zu Wartezeiten kommen kann und befolgen Sie die Anweisungen der Mitglieder des Wahlvorstandes! Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 24. September 2021, 18 Uhr. Nur im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, gestellt werden. Aus dem Antrag müssen mindestens Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift hervorgehen. Zur Verfahrenserleichterung sollte zusätzlich die aus der Wahlbenachrichtigung ersichtliche Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Für sämtliche Fragen rund um die Bundestagswahl steht Ihnen Ihr Wahlamt unter der Telefonnummer 05272/360-1100 gern zur Verfügung.

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