Brakel (red). Ab Montag, 14.März, sind die Gebäude der Brakeler Stadtverwaltung bis auf Weiteres wieder frei zugänglich. Es gelten im Zutrittsfall die 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet). Dies bedeutet, dass nicht geimpfte oder nicht genesene Personen einen aktuellen Test für den Zugang zu den Verwaltungsgebäuden nachweisen müssen, der nicht älter als 24 Stunden (Schnelltest) beziehungsweise 48 Std. (PCR-Test) sein darf. Der Nachweis für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren kann mit Vorlage des Schülernachweises/Schülerausweises erfolgen. Weiterhin ist beim Zutritt der städtischen Gebäude das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes notwendig. Auch die Abstandsregeln sind selbstverständlich zu beachten. Ferner ist es wünschenswert, sich über die Luca-App oder die Corona-Warn-App am Eingang zu registrieren. Um die Aufenthaltsdauer auf ein absolutes Minimum reduzieren zu können, wird weiterhin dringend darum gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren.