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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). In einem Geflügelbestand im Borgentreicher Stadtteil Borgholz ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Laboruntersuchungen haben den Verdacht bestätigt. Zur schnellen Eindämmung der Geflügelpest hat das Veterinäramt des Kreises Höxter entsprechend den tierseuchenrechtlichen Vorgaben die unverzügliche Tötung der noch lebenden Tiere des Bestands mit insgesamt zirka 11.000 Hühnern veranlasst.

„Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Geflügelpesterregers wurde eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und einer anschließenden Überwachungszone mit einem Zehn-Kilometer-Radius um den Ausbruchsort besteht. In diesen Zonen gelten unter anderem Verbringungsbeschränkungen für Vögel und Eier und erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen“, erklärt Dr. Jens Tschachtschal, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter. Der Kreis Höxter hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese Allgemeinverfügung und weitere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Kreises Höxter unter www.kreis-hoexter.de zu finden. Halter von Vögeln sind aufgefordert, sich hier zu informieren. Dort können sie auf einer interaktiven Karte nachvollziehen, ob ihre Haltung in einer der festgelegten Restriktionszonen liegt und welche konkreten Sperrmaßnahmen hier zu beachten sind.

In der Sperrzone gilt auch ein Aufstallungsgebot für gehaltene Vögel. „Das bedeutet, dass diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten ist, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss“, so Veterinäramtsleiter Dr. Tschachtschal.

Auch außerhalb dieser Sperrzone sollten alle Geflügelhalter im Kreisgebiet – auch Hobbyhalter – ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüfen und konsequent umsetzen. „Haus- und Nutzgeflügel darf deshalb nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es wird empfohlen, Geflügelställe nur mit sauberer Schutzkleidung zu betreten und sehr sorgsam alle Hygieneregeln einzuhalten“, erläutert Dr. Tschachtschal.

Auch müsse jeder Geflügelhalter seine Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW melden, die die Informationen an das zuständige Veterinäramt weitergibt.

Sollte Geflügel im Bestand Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2 Prozent pro Tag – sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Veterinäramt zu melden.

Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel findet, sollte dies ebenfalls dem Veterinärdienst des Kreises melden, damit nötigenfalls Untersuchungen zum Ausschluss einer möglichen Infektion veranlasst werden können.

Hintergrund:

Im Kreis Höxter werden in rund 900 Geflügelhaltungen knapp eine Million Tiere gehalten.

Die Geflügelpest (lateinisch: Aviäre Influenza) ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist der Tiergesundheitsrechtsakt, Verordnung (EU) 2016/429, die Delegierte Verordnung (EU) 2020/687sowie die Geflügelpestverordnung.

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