Brakel (r). In der jüngsten Vergangenheit ist es im Schulzentrum am Bahndamm zu Fällen von Vandalismus gekommen. Hierdurch sind der Stadt Brakel erhebliche Schäden entstanden. Aus diesem Grund weist die Stadt Brakel darauf hin, dass der Aufenthalt auf Schulgeländen nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit, spätestens bis 21.00 Uhr, erlaubt ist. Außerdem gilt auf dem gesamten Schulgelände ebenfalls ein absolutes Alkoholverbot. „Wer diesen Verboten fahrlässig oder vorsätzlich zuwiderhandelt oder nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, sagt der Fachbereichsleiter „Bürgerservice“ der Stadt Brakel, Norbert Loermann. Diese Ordnungswidrigkeiten werden konsequent mit einer Geldbuße geahndet, nicht mit mündlichen Verwarnungen, erklärt Loermann weiter. Durch Vandalismus hervorgerufene Sachbeschädigungen stellen eine Straftat da und werden umgehend zur Anzeige gebracht.
Foto: Stadt Brakel