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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Organisatoren und Referenten des Unternehmerfrühstücks (v. l.): Dr. Christiane Mateika (KBBW Brakel), Oliver Verhoeven (GfW Kreis Höxter), Sebastian Placke (Agentur für Arbeit Paderborn), Annegret Goeken-Schmidt, Gudrun Niggemann (beide Goeken backen), Andrea Roeper (Jobcenter Kreis Höxter), Hermann Temme (Bürgermeister Stadt Brakel), Dietmar Mantel (KBBW Brakel)

Brakel (red). Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterbildung von bereits Beschäftigten, um sie fit für die Zukunft zu machen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das nächstes Jahr in Kraft treten wird, erleichtert die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten. Beides sind Lösungsansätze, um dem weiter steigenden Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.

Gemeinsam mit der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH (GfW), der Agentur für Arbeit Höxter und dem Jobcenter Kreis Höxter lud das Kolping-Berufsbildungswerk in Brakel am vergangenen Freitag Arbeitgeber und Personalverantwortliche zum vierten Unternehmerfrühstück nach Brakel ein. Bürgermeister Hermann Temme begrüßte rund 40 Gäste und stellte die regionale Bedeutung heraus. „In jedem Unternehmen ist die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte ein entscheidender Faktor für Erfolg oder Misserfolg im Wettbewerb. Nutzen Sie die Chance, mit den Verantwortlichen und Ausbildern des Kolping-Berufsbildungswerkes, mit den Vertretern der GfW, des Jobcenters oder der Bundesagentur für Arbeit, aber auch mit anderen Unternehmern, Vertretern der Kammern und Politik ins Gespräch zu kommen.“

Neben den Inhalten der neuen Gesetze wurden anhand von Praxisbeispielen konkrete Umsetzungsmöglichkeiten in Unternehmen aufgezeigt. Andrea Roeper vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Höxter und des Jobcenter Kreis Höxter stellte das Qualifizierungschancengesetz vor, das zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist. „Der Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten ist flexibler gestaltet und erweitert worden“, so Roeper. Förderfähig seien aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Dabei hänge die Höhe des Zuschusses von der Größe des Betriebes ab. Für Kleinstbetriebe bis zu zehn Mitarbeitern sei sogar eine hundertprozentige Förderung möglich.

Wie eine solche Qualifizierungsmaßnahme aussehen kann, zeigte Annegret Goeken-Schmidt, Personalchefin der Bäckerei Goeken backen in Bad Driburg. Sie konnte mithilfe der Agentur für Arbeit in diesem Jahr 15 ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen berufsbegleitenden Qualifizierungslehrgang vor Ort anbieten. Begleitet wurde sie von Gudrun Niggemann, die berichtete, wie wertschätzend sie es empfunden habe, von Annegret Goeken-Schmidt eine Qualifizierung zur Bäckereifachverkäuferin angeboten zu bekommen. „Meine Kinder sind stolz auf mich und mein Mann lässt sich nun in seiner Branche ebenfalls weiterbilden.“

Oliver Verhoeven, Berater bei der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter, stellte weitere Förderprogramme des Landes und des Bundes vor, mithilfe derer sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter qualifizieren könnten. Das gelte vor allem auch für kurzfristige Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei könnten sowohl Inhouseseminare als auch Beratungsförderungen in Anspruch genommen werden. Wichtig sei, wie auch bei Förderungen durch die Agentur für Arbeit und der Jobcenter, dass der Kontakt vor Förderungsbeginn aufgenommen werde. „Am besten, Sie kommen zu uns, wenn Sie ein Vorhaben planen“, fasste Verhoeven zusammen.

Um Fachkräfte zu gewinnen, gibt es jedoch nicht nur die betriebsinterne Qualifizierung. Es besteht auch die Möglichkeit, bereits qualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland anzuwerben. Um die Fachkräfteeinwanderung deutlich zu vereinfachen, hat die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht. Am 1. März 2020 wird es in Kraft treten. Sebastian Placke, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Paderborn, stellte die Bedeutung des neuen Gesetzes heraus: „Es gibt fast eine Millionen unbesetzte Stellen in Deutschland. Das neue Gesetz ist ein weiterer, wichtiger Baustein zur Fachkräftegewinnung.“ Das ganze Verfahren um Einreise, Aufenthaltsgenehmigungen, Bleiberechte werde entbürokratisiert und zentralisiert. So würden Verfahren wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Dies betreffe nicht mehr nur Engpassberufe.

Dietmar Mantel, Geschäftsführer des Kolping-Berufsbildungswerks in Brakel, zeigte auf, wie das Gesetz in der Praxis genutzt werden kann, und stellte klar: „Wenn Weiterbildung und Qualifizierung nicht mehr reichen, um den Fachkräftebedarf zu decken, dann muss man sich nach Alternativen umschauen.“ Die Medical Bridge Germany habe sich auf die Rekrutierung von Ärzten und Pflegepersonal aus Drittstaaten spezialisiert, um dem enormen Bedarf zu entsprechen. Das Tochterunternehmen des Kolping-Bildungswerks Paderborn kümmere sich um Auswahlverfahren, Einreise, Sprachkurse und Bindung zum Arbeitgeber. Das neue Gesetz biete nun wesentliche Vereinfachungen der teilweise komplizierten Verfahren. So ließe sich Fachkräfteeinwanderung auch auf kleinere Betriebe und Unternehmen anwenden.

In der anschließenden Podiumsdiskussion wurden konkrete Umsetzungsmöglichkeiten der beiden Gesetze diskutiert. Eine Besucherin fasste zusammen, dass es reichlich Möglichkeiten für Förderungen und Zuschüsse zur Qualifizierung von Fachkräften gebe. Sie empfahl den Unternehmern zuzugreifen. Dem Appell schlossen sich auch die Organisatoren an: „Nutzen sie die Chancen und nehmen sie mit uns Kontakt auf.“

Foto: KBBW Brakel

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