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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Bad Driburg (red). Die Geschäftsführung der Caspar Heinrich Klinik mit Sitz in Bad Driburg hat beim Amtsgericht Paderborn am 07. Januar 2022 nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dieser Schritt war notwendig, damit die Reha-Klinik, die sich auf Kardiologie, Gastroenterologie und Orthopädie spezialisiert hat, über einen Insolvenzplan die Chancen einer nachhaltigen Sanierung im Interesse ihrer Patienten, Mitarbeiter und Gläubiger nutzen kann.

Ziel nachhaltige Sanierung

Das Amtsgericht Paderborn hat inzwischen dem Antrag stattgegeben und Rechtsanwalt Stephan Michels zum vorläufigen Sachwalter bestellt. „Die Caspar Heinrich Klinik ist eine renommierte Reha-Fachklinik und genießt einen guten Ruf. Ich werde das Eigenverwaltungsverfahren im Interesse der Gläubiger konstruktiv unterstützen und begleiten“, sagt der vorläufige Sachwalter Stephan Michels. Der Geschäftsführer Marko Schwartz wird darüber hinaus von den beiden Restrukturierungs- und Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt und Rechtsanwältin Marion Rodine von der Kanzlei RUNKEL Rechtsanwälte als Generalbevollmächtigte beraten und unterstützt. „Unser Ziel ist es, die Caspar Heinrich Klinik nach der Corona-Pandemie durch eine nachhaltige Sanierung für die Herausforderungen des Gesundheitsmarktes aufzustellen sowie eine optimal und qualitativ hochwertige Versorgung unserer Reha-Patienten wie bisher anzubieten. Gleiches gilt auch für weiterhin gute, moderne und sichere Arbeitsplätze für das Klinikpersonal“, sagt Marko Schwartz, Geschäftsführer der Reha-Fachklinik.

Löhne und Gehälter gesichert

Der Klinikbetrieb läuft vollumfänglich in allen Abteilungen weiter wie bisher. Die medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung der Reha-Patienten ist uneingeschränkt gesichert. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ändert sich zunächst einmal nichts, da die Löhne und Gehälter der rund 250 Beschäftigten bis März über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert sind. Über den Antrag auf Eigenverwaltung und die weiteren Schritte wurden die Mitarbeiter inzwischen auf einer Mitarbeiterversammlung informiert. „Unsere Mitarbeiter sind unser höchstes Gut. Sie verdienen jede Unterstützung in dieser Sondersituation und sind mitzunehmen in diesem für die langfristige Zukunft wichtigen, aber auch notwendigen Sanierungsprozess“, so Geschäftsführer Schwartz zuversichtlich und verantwortungsvoll zugleich.

Insolvenzplanverfahren als Chance

„Die Entscheidung über die Eigenverwaltung ist ein starkes Signal der Gesellschaft. Wir sehen diesen Schritt als Chance. Eine Chance, die wir aus Verantwortung gegenüber den Reha-Patienten, den Mitarbeitern und auch aufgrund des Versorgungsauftrages als Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung konsequent nutzen werden“, sagt Dr. Jens Schmidt als Generalbevollmächtigter. Der eingeschlagene Weg der Sanierung über ein Insolvenzplanverfahren ermöglicht der Caspar Heinrich Klinik eine nachhaltige Restrukturierung und tragfähige Fortführungsprognose in kurzer Zeit. In den nächsten Monaten wird die Eigenverwaltung an einem konkreten Sanierungsplan arbeiten und diesen nach Abstimmung mit den Gläubigern konsequent umsetzen.

Erhebliche Minderbelegung und Einnahmeausfälle durch Corona

Bereits aus einer wirtschaftlich schwierigen Lage kommend, traf die Klinik die Corona-Pandemie. Verunsicherung trat zuletzt zusätzlich durch eine Rückforderung von staatlichen Unterstützungsleistungen auf. „Ursächlich für die Insolvenzantragstellung sind jedoch die allgemeinen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Wie andere Kliniken auch, leiden wir seit Beginn der Corona-Pandemie unter einer deutlichen Minderbelegung bei gleichzeitig steigenden Kosten u.a. für Medizin- und Hygieneprodukte“, so Geschäftsführer Schwartz.

Ungleicher Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Kliniken

Für einen kostendeckenden Reha-Betrieb ist eine Belegung von mindestens 90 Prozent notwendig. Seit Corona ist die Quote erheblich zurückgegangen - bei steigenden Kosten. Wettbewerbsverzerrend sei, „dass Kliniken von staatlichen Trägern ihre negativen Ergebnisse ausgeglichen bekämen, während wir als privat geführte Klinik zwar Zuschüsse beantragen können, diese jetzt aber wieder zurückerstatten müssen“, erklärt Schwartz die Situation.

Reformbedarf bei Vergütungssystem

Krankenhäuser und Reha-Kliniken kämpfen bereits seit Jahren für Reformen. Schon vor der Corona-Pandemie galten laut Branchenexperten rund 30 Prozent der Reha-Kliniken als insolvenzgefährdet. Ein Teil des Problems liegt in den zu geringen Entgeltzahlungen für Behandlungen und somit im bisherigen Vergütungssystem in der Rehabilitation, das von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung 2023 neu beschlossen werden soll.

Positive Aussichten

„Der Insolvenzplan bietet ein bewährtes Mittel, um den Betrieb der Reha-Fachklinik unverändert aufrecht zu erhalten“, so Marko Schwartz. Das Insolvenzrecht ermöglicht dies nur in Fällen, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und eine Sanierungsperspektive besteht. Ziel sei es, dass „zum 50-jährigen Bestehen in 2025 die Caspar Heinrich Klinik wieder auf einem soliden Erfolgskurs und als spezialisierte Qualitätsklinik punkten wird“, erklärt Geschäftsführer Schwartz. „Das Insolvenzverfahren selbst soll jedoch nach den derzeitigen Vorstellungen bereits im Sommer 2022 abgeschlossen sein“, ergänzen die Generalbevollmächtigen Marion Rodine und Dr. Jens Schmidt.

Über die Caspar Heinrich Klinik

Die Klinik am Gesundheitsstandort Bad Driburg wurde 1975 als Kurklinik erbaut und wird seit Ende der 80er Jahre als Rehabilitationsfachklinik geführt. Die Caspar Heinrich Klinik verfügt über 266 Betten und ist auf die Indikationen Kardiologie, Gastroenterologie und Orthopädie mit Unfallchirurgie ausgerichtet.

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