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Freitag, 17. Januar 2025 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Die Wahl zum Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit der Briefwahl bereits vorher seine Stimme abgeben. Aufgrund der vorgezogenen Wahl ist der Zeitraum, der Bürgerinnen und Bürgern für die Briefwahl zur Verfügung steht, jedoch verkürzt. Darauf weist der Kreis Höxter gemeinsam mit den zehn Städten hin.

„Die Briefwahl steht jedem offen und bietet vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Reisenden oder im Ausland lebenden Wählerinnen und Wählern eine praktische Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen“, erklärt die Wahlleiterin für den Kreis Höxter, Sigrid Wichmann. „Um sicherzugehen, dass die per Briefwahl abgegebene Stimme rechtzeitig beim zuständigen Wahlamt ankommt, sollten Bürgerinnen und Bürger die Fristen beachten – denn der Zeitplan ist bei der anstehenden Wahl aufgrund der vorgezogenen Neuwahl deutlich enger als üblich.“

Schon jetzt können Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, die notwendigen Unterlagen bei der jeweiligen Stadtverwaltung mündlich -aber nicht telefonisch – oder schriftlich beantragen. Ebenso finden Wahlberechtigte auf den Internetseiten der Städte den „elektronischen Wahlscheinantrag", mit dem sie die Briefwahlunterlagen online beantragen können. Alternativ findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die ab Mitte Januar an alle rund 109.400 Wahlberechtigten im Kreis Höxter verschickt wird, ein entsprechender Vordruck für das Antragsformular zur Briefwahl.

Allerdings können die Briefwahlunterlagen an die Bürgerinnen und Bürger erst versendet werden, wenn die amtlichen Stimmzettel bei den Stadtverwaltungen vorliegen. Diese können aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist ab dem 31.01.2024 gedruckt werden. „Deshalb wird der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 7. Februar erfolgen können“, erläutert Kreiswahlleiterin Sigrid Wichmann. 
Der sogenannte Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der jeweiligen Stadtverwaltung vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesendet werden. „Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Bürgerinnen und Bürger den Wahlbrief direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen ausfüllen und absenden oder direkt in den Briefkasten der zuständigen Stadtverwaltung werfen.“, empfiehlt Kreiswahlleiterin Wichmann. 

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