Kreis Höxter (red). In Brandenburg wurde bei einer Wasserbüffelherde die Tierkrankheit Maul- und Klauenseuche nachgewiesen. Mit Sorge blicken auch viele Tierhalter im Kreis Höxter auf diesen Ausbruch. Das Virus ist für den Menschen zwar unbedenklich, aber für sogenannte Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Schweine hochansteckend. Deshalb rät das Veterinäramt des Kreises Höxter auch Nutztierhalterinnen und -haltern in der Region zu besonderer Sorgfalt beim Schutz ihrer Bestände vor gefährlichen Krankheitserregern.
„Der Ausbruch in Brandenburg ist der erste Nachweis der Maul- und Klauenseuche in Deutschland seit 1988. Sollte es nicht gelingen, den Seuchenherd schnell und wirksam auszumerzen, stehen die deutschen Tierhalter damit – neben der Afrikanischen Schweinepest und der Geflügelpest – vor einer weiteren großen Herausforderung beim Schutz ihrer Nutztierbestände gegen gefährliche Tierseuchenerreger“, warnt Dr. Jens Tschachtschal, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei sogenannten Klauentieren. „Unter diesem Begriff fasst man im allgemeinen Sprachgebrauch Tiere zusammen, die als Zehenendorgane Klauen ausgebildet haben, wie etwa Rinder, Schafe, Ziege oder Schweine. Auch viele Zoo- und Wildklauentiere können an Maul- und Klauenseuche erkranken. Andere Tierarten sind hingegen nicht empfänglich“, so Dr. Tschachtschal.
Eine typische Krankheitserscheinung bei der hoch fieberhaften Erkrankung ist die Entstehung von Blasen an Maul und Klauen, die platzen können. „Die häufigste Übertragungsart ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. Erkrankte Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen mit der Flüssigkeit aufgeplatzter Blasen, aber auch mit Speichel, Milch, Dung und der Atemluft“, erläutert der Kreisveterinäramtsleiter Ansteckungswege. Es bestehe zudem ein hohes Risiko für eine indirekte Ansteckung über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen. „Für Menschen stellt die Maul- und Klauenseuche keine gesundheitliche Gefahr dar. Der Verzehr von Fleisch und Milch infizierter Tiere ist unbedenklich“, erklärt Dr. Tschachtschal.
Eine Ausbreitung des Virus deutschlandweit enorme Auswirkungen auf die Nutztierhaltung haben. „Allein im Kreis Höxter werden derzeit rund 200.000 Schweine, 27.000 Rinder und 15.000 Schafe und Ziegen gehalten“, nennt der Leiter des Veterinäramtes Zahlen. Er appelliert deshalb an alle Halterinnen und Halter von Nutztieren, in ihren Tierbeständen für sogenannte „Biosicherheit“ zu sorgen, um eine Einschleppung von Tierseuchenerregern zu verhindern.
„Schweinehalter sind in diesem Zusammenhang gesetzlich dazu verpflichtet, jegliche möglichen Kontakte zwischen Haus- und Wildschweinen zu unterbinden. Schweine in Auslauf- und Freilandhaltungen müssen durch Doppelzäune geschützt werden. Futter und Einstreu müssen wildschweinsicher gelagert werden. Ziel ist es, auch indirekte Übertragungsrisiken auszuschließen. Dazu gehört es auch, beim Betreten eines Schweinestalls Schutzkleidung zu tragen und für Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten an den Stallzugängen zu sorgen. In großen Betrieben sind eine Hygieneschleuse und gegebenenfalls auch eine Einzäunung erforderlich“, erläutert Dr. Tschachtschal.
Für andere Klauentiere wie Rinder, Schafe und Ziegen gelten solche konkreten gesetzlichen Vorgaben zum Schutz gegen den Eintrag von Tierseuchenerregern bislang nicht. „Dies ist durch den üblichen jahreszeitbedingten Weidegang und die Haltungssysteme bei diesen Tierarten auch nur eingeschränkt möglich. Dennoch stehen auch alle anderen Nutztierhalter in der Pflicht, vermeidbare Übertragungsrisiken von Krankheitserregern zu minimieren. Dies kann zumindest bei Stallhaltung in Teilbereichen durch die genannten Maßnahmen, die für Schweinehalter bereits verbindlich sind, vorsorglich umgesetzt werden“, so Dr. Tschachtschal.
Da derzeit noch ungeklärt ist, ob die Infektion in Brandenburg möglicherweise über Wildklauentiere in den Ausbruchsbestand eingeschleppt wurde, wird Jägern außerdem von der Teilnahme an jagdlichen Veranstaltungen in Brandenburg sowie dem Mitbringen von erlegtem Wildbret aus diesem Bereich abgeraten.